„Bambus“-Textilien

Hier eine lesenswerte Veröffentlichung der IVC zum Thema Textilien aus Bambus.bambus

Die Industrievereinigung Chemiefaser e. V. (IVC) unterstützt nicht nur aktiv Ausbildungseinrichtungen, sondern wird auch von der allgemeinen Öffentlichkeit generell für Fragen rund um das Thema Fasern als Ansprechpartner genutzt. So beschäftigte sich die IVC in letzter Zeit mit Anfragen zum Thema Bambusfasern und Bambustextilien. Die daraufhin betriebenen Recherchen geben Anlass zur Sorge, dass Verbraucher derzeit auf breiter Front mit diesbezüglich unkorrekter Textilkennzeichnung fehlinformiert werden. Als kompetente Anlaufstelle zum Thema Fasern gehört es zu den Aufgaben der IVC, die Verbraucher sachgerecht zu informieren und Faser und Textilhersteller in Zweifelsfällen zu beraten.

Konkret sind zahlreiche Fälle bekannt, bei denen Textilien in einer Art ausgelobt werden, die dem Verbraucher suggeriert, sie wären zum Teil aus der unbehandelten Naturfaser Bambus hergestellt worden. So befinden sich Textilien wie z. B. Socken, komplette Unterwäsche-Sortimente, Windeln  oder Heimtextilien auf dem Markt, die mit der Materialangabe „xx % Bambus“ oder „xx % Viskose Bambus“ gekennzeichnet sind. Durchgeführte Analysen zeigen, dass neben wenigen Textilien, zu deren Herstellung tatsächlich eine Bambusfaser verwendet wurde, die meisten als „Bambus“-Textilien ausgelobten Produkte keine Bambus, sondern Viskosefasern unterschiedlicher Qualität enthalten.

Bambus dient in diesen Fällen lediglich als Rohstoff für die daraus gewonnene und zur Viskosefaser weiterverarbeiteten Cellulose. Neben Bambus können beispielsweise auch Buche, Birke, Kiefer, Fichte, Pinie oder Eukalyptus als Celluloserohstoff für die Viskosefaserherstellung verwendet werden. Würde man der Philosophie der irreführenden „Bambus-Kennzeichnung“ folgen, könnte man alle Textilien, die Viskosefasern beinhalten, mit dem Namen des Rohstoffes kennzeichnen, also entsprechend „xx % Pinie“, Viskose Kiefer, Viskose Eukalyptus etc., was nicht nur unsinnig, sondern auch irreführend und deshalb vom Gesetzgeber verboten wird. Denn die Viskosefasern haben keine Gemeinsamkeiten mit den Eigenschaften der als Celluloserohstoff verwendeten Naturgewächse. Deshalb hat der Gesetzgeber zum Schutz der Verbraucher schon vor vielen Jahren das Textilkennzeichnungsgesetz erlassen, welches für diese Fälle die eindeutige und richtige Kennzeichnung „Viskose“ vorsieht. Wenn die Angabe des Rohstoffes auf dem Textil-Etikett erwünscht ist, kann allenfalls ein von der Faserbezeichnung deutlich abgesetzter Zusatz angefügt werden, um Verwechselungen mit Produkten zu vermeiden, die tatsächlich aus Naturfasern hergestellt wurden. Dieses könnte z. B. im Fall Bambus mit der Schreibweise „xx % Viskose Bambus“ geschehen, wobei zwischen der Faserbezeichnung und der Rohstoffangabe ein genügend sichtbarer Abstand einzuhalten ist, damit keine Verwechselung mit der fehlerhaften Formulierung „xx % Viskose Bambus“ auftreten kann.

Neben der Kennzeichnung kann auch die Produktwerbung den Verbraucher in die Irre führen. So findet man bei „Bambus“-Textilien Formulierungen wie „Mit innovativer, atmungsaktiver Naturfaser Bambus“ oder „Mit natürlicher antibakterieller Wirkung“. Diese antibakterielle Wirkung mag vielleicht bei der naturbelassenen Bambus-Faser vorliegen, konnte im Textilerzeugnis bei Viskosefasern, die aus dem Rohstoff Bambus gewonnen wurden, bislang nicht nachgewiesen werden.

Verfolgt man den Weg der fehlerhaften Informationen zurück, so findet man in einigen Fällen die Urheber im Reich der Mitte, also in der Volksrepublik China. Dort ansässige Chemiefaserhersteller beschreiben zwar in ihren Produktinformationen genau den Viskoseprozess, der zur Herstellung ihrer Viskosefasern verwendet wird, bezeichnen das aus diesem Herstellprozess resultierende Produkt aber nicht als Viskose, sondern fälschlicherweise als Bambusfaser. Den Kunden wird sogar bescheinigt, sie hätten eine Bambusfaser erworben.

Vielfach in gutem Glauben verwenden die Hersteller von „BambusTextilien“ diese fehlerhaften Bezeichnungen der chinesischen Chemiefaserhersteller unreflektiert und verstoßen damit unwissentlich gegen das Textilkennzeichnungsgesetz. Entlang der weiteren textilen Wertschöpfungskette ist aber auch der Textilhandel betroffen. Neben kleinen Händlern bieten sehr große Handelshäuser und ihre Filialen diesbezüglich fehlerhaft gekennzeichnete Ware an. Darüber hinaus sind auch große Versandhäuser gegen irreführende Katalogaussagen und Produkte mit fehlerhafter Kennzeichnung nicht gefeit und zeichnen in ihrem Sortiment Ware aus, die in Bezug auf „Bambus“ eindeutig nicht dem Textilkennzeichnungsgesetz entspricht.

Die IVC hat mit beinahe allen Betroffenen Kontakt aufgenommen und diese auf die derzeitige Situation aufmerksam gemacht. Viele sind bereits ihrer Verantwortung dem Verbraucher gegenüber nachgekommen und haben entweder die Kennzeichnung korrigiert oder die Ware, Kataloge und Internetauftritte aus dem Sortiment entfernt. Einige beginnen gerade damit, entsprechende Maßnahmen einzuleiten, um den Verbraucher nicht weiter in die Irre zu führen.

Die IVC rät allen Betroffenen, Produktinformationen von chinesischen Chemiefaserherstellern sehr kritisch zu lesen. Nur Transparenz, Offenheit und Wahrheitsgehalt in Konformitätsbescheinigungen schafft eine Vertrauensgrundlage zwischen Geschäftspartnern, von der letztendlich alle bis hin zum Kunden profitieren. Die IVC und ihre Mitgliedsfirmen in Deutschland und Österreich haben mit ihren Kunden über viele Jahre solide Vertrauensverhältnisse aufgebaut. Die chinesischen Chemiefaserhersteller müssen dieses wohl noch lernen.

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